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Über Uns
GAR-SH e.V. ist die kommunalpolitische Vereinigung für Grüne und den Grünen nahen Mandatsträger*innen und Fraktionen auf kommunalpolitischer Eben in Schleswig-Holstein. Wir sind ein eigenständiger eingetragener Verein, der eng mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein zusammenarbeitet.
Die GAR-SH berät und vernetzt Ihre Mitglieder, fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch und bietet Seminare und Workshops, die der kommunalpolitischen Fortbildung dienen.
Wir geben unseren Mitgliedern Hilfestellung bei Anträgen und unterstützen grundsätzlich bei allen Fragen und Stolpersteinen rund um die Kommunalpolitik! In unserem internen Mitgliederbereich gibt es Musteranträge, Hintergrund-Informationen sowie ein Forum zur Vernetzung.
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Beratung
Von Gemeindeordnung bis Stadtplanung: Wir sind als Ansprechpartner zu Themen rund um die Fraktionsarbeit vor Ort in den Kommunen für unsere Mitglieder da.
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Vernetzung
Wir bündeln und vermitteln Arbeitsergebnisse und praktische Erfahrungen grüner Kommunalpolitik. Zu den unterschiedlichsten Themen der Kommunalpolitik geben wir euch Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches mit anderen aktiven Kommunalpolitiker*innen.
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Schulungsangebote
Wir bieten Seminare zu kommunalpolitischen Themen an. Für Mitglieder gibt es ermäßigte Teilnehmenden-Beiträge.
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Informationen und Antragspool
In unserem Mitgliederbereich stehen eine Vielzahl von kommunalpolitischen Anträgen und Infos zu unterschiedlichsten Themen zum Download zur Verfügung: Einfach einsetzbar für eure Arbeit vor Ort!
Aktuelles
BGKOMM e.V.
Bündnis 90/Die Grünen Kommunalpolitische Bundesvereinigung
Die BGKomm wurde im Oktober 2023 gegründet, sie vernetzt die grünen kommunalpolitischen Vereinigungen untereinander und bildet eine Schaltstelle zum Bundesverband und zur Bundestagsfraktion.
BGKomm e.V. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kommunalpolitische Bundesvereinigung e.V.
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Das neue Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden in 2024 beschlossen. Die Kommunen haben mit der neuen Gesetzgebung mehr Handlungsspielraum, die neuen Möglichkeiten müssen nun umgesetzt werden. Die VwV zur StVO wird in diesem Jahr verabschiedet, aber auch jetzt kann das neue Straßenverkehrsgesetz umgesetzt werden. Informationen zum StVG/StVO von Swantje Michaelsen MdB, Bündnis 90/Die Grünen
https://www.swantje-michaelsen.de/stvg-und-stvo
In unserem Webinar am 10. April 2025 wollen wir gemeinsam mit Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des adfc-sh, mit Euch zur Umsetzung in den Austausch gehen.
Die neue Ausgabe der AKP 1/25
(Zeitschrift für Grüne Kommunalpolitiker*innen)
Mit dem Schwerpunktthema Sport und Bewegung
In dem Schwerpunktthema geht es um Förderrichtlinien, Sportentwicklungspläne und sanierungsbedürftige Infrastruktur, um das Schwimmenlernen und Bewegungsförderung, um Safe Sport sowie um Sportvereine als wichtige lokale Player.
Weitere Themen:
- Ampel-Bilanz aus Sicht der Kommunen
- Bürgerräte – Mit dem Los Probleme lösen
- Verwaltung: Böblingen bringt Arbeit und Familie in Einklang
- Biodiversität im Siedlungsraum – Mehr Vielfalt wagen!
- Grüne in kommunalen Aufsichts- und Verwaltungsräten
Der Vorstand
Der amtierende Vorstand der GAR-SH e.V. wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.09.2024 für 2 Jahre gewählt.
Wiebke Garling-Witt
Vorstandmitglied
Mitglied der Grünen Fraktion Bargteheide
Kontakt:
wiebke.garling-witt@sh-gruene.de
Karsten Bahnsen
Vorstandsmitglied und Schatzmeister
Mitglied der Grünen Fraktion Flensburg
Kontakt:
karsten.bahnsen@gar-sh.de
Arne Winkler
Vorstandmitglied
Mitglied der Fraktion der Grünen und Alternativen Liste Boren
Kontakt:
Arne.winkler@gar-sh.de
Stefan Mauel
Vorstandmitglied
Mitglied der Grünen Fraktion Tangstedt
Kontakt:
stefan.mauel@gruene-tangstedt.de
Beratende Mitglieder im Vorstand
Bina Braun
Für die Grüne Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein
Kontakt: bina.braun@gruene.ltsh.de
Denise Kreissl
Für den Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein
Kontakt: denise.kreissl@sh-gruene.de
Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Mandatsträger*innen und Einzelmitgliedschaften beträgt laut der folgenden Staffelung:
Aus Städten und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner*innen:
30,00 €
Aus Städten und Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohner*innen:
40,00 €
Aus Städten und Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohner*innen:
50,00 €
Aus kreisfreien Städten mit bis zu 150.000 Einwohner*innen und Kreistagen:
100,00 €
Aus kreisfreien Städten ab 150.000 Einwohner*innen
110,00 €
Minister*innen, MdL, MdB, MdEP:
100,00 €
Fraktionsmitgliedschaften
Die Fraktionsmitgliedschaft bezieht sich auch auf die erweiterte Fraktion, für die bürgerlichen Fraktionsmitglieder wird aber kein Beitrag erhoben. Der Beitrag für die gesamte Fraktion berechnet sich aus der Anzahl der Mandatsträger*innen, entsprechend der Größe und Art der Kommune.
Beispiel: Fraktion mit 10 Mitgliedern, davon 5 Mandatsträger*innen aus einer Stadt mit 19.000 Einwohner*innen.
5 Mandatsträger*innen á 40,-€ im Jahr, ergibt einen Jahresbeitrag von 200,-€ für die gesamte Fraktion.
Satzung
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Können auch bürgerliche Mitglieder der Fraktionen Mitglied der GAR werden?
Im Falle einer Fraktionsmitgliedschaft sind alle bürgerlichen Mitglieder als Teil der Fraktion automatisch vollwertige Mitglied in der GAR SH. Bei Mitgliederversammlungen haben sie ein Stimmrecht. In der Berechnung des Fraktionsbeitrags werden sie aber nicht mit berechnet. Besteht eine Fraktionsmitgliedschaft, sind also alle bürgerlichen Fraktionsmitglieder kostenfrei mit dabei. Besteht keine Fraktionsmitgliedschaft, können bürgerliche Fraktionsmitglieder eine Einzelmitgliedschaft beantragen.
Wer kann Mitglied bei GAR SH werden?
Fraktionen sowie ihnen nahestehende Vereinigungen in den Kommunalvertretungen, also beispielsweise Grüne Alternative Listen, können laut Vereinssatzung Mitglied werden. Darüber hinaus sind auch Einzelmitgliedschaften für Mandatsträger*innen und bürgerliche Mitglieder grüner Fraktionen, Abgeordnete des Land- und Bundestags und des Europaparlaments sowie für Minister*innen vorgesehen. Orts- oder Kreisverbände können hingegen nicht Mitglied werden, deren Aufgaben entsprechen aber auch nicht dem Sinn und Zweck der GAR SH, die sich um Unterstützung der kommunalparlamentarischen grünen Arbeit bemüht. Es gibt zudem die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft für Einzelpersonen. Fördermitglieder haben in Mitgliederversammlungen kein Stimmrecht, sondern eine beratende Funktion.
Was kostet eine Mitgliedschaft in der GAR SH?
Die Beitragsordnung sieht eine Beitragsstaffelung je nach Größe der Kommune und gegebenenfalls Anzahl der Mandatsträger*innen einer Fraktion vor. Der Jahresbeitrag liegt zwischen 30,-€ für Personen aus Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner*innen und 110,-€ für Personen aus Städten mit mehr als 150.000 Einwohner*innen oder Kreisen. Die Details sind der Beitragsordnung zu entnehmen.
Wer zahlt die Mitgliedsbeiträge? Müssen wir privat Mitglied werden oder können wir Fraktionsgelder nutzen?
In vielen Fraktionen steht ein Sachmitteletat zur Verfügung, aus dem die Beiträge für die Mitgliedschaft in der GAR SH gezahlt werden können. Auf kommunaler Ebene können Grüne Fraktionen unmittelbar von der GAR SH bei der Erfüllung ihrer Aufgaben profitieren. Somit ist eine Beitragszahlung aus Fraktionsmitteln zulässig.
Wir haben keine Fraktionsmittel. Kann der OV oder KV die Mitgliedsbeiträge übernehmen?
Ja, wenn es keine Fraktionsmittel gibt, können die Kreisverbände einspringen und die Beiträge finanzieren. Der Landesfinanzrat hat am 05. Juli 2016 folgenden Beschluss gefasst: „Fraktionen ohne eigene Sachmittelausstattung und einzelne Mandatierte können auch Mitglied werden, indem sie ihren Beitrag über ihren Kreisverband zahlen lassen. Die Modalitäten dafür werden innerhalb des Kreisverbandes geregelt.“
Wir möchten Mitglied werden und unser KV zahlt die Beiträge. Was ist zu beachten?
Als Fraktion füllt Ihr bis auf das SEPA Mandat den kompletten Antrag aus und unterschreibt ihn. Anschließend füllt die/der Kreisschatzmeister*in das SEPA Mandat aus und unterschreibt es. Dann muss der Antrag nur noch zu uns!
Was müssen wir bei einer „Doppelmitgliedschaft“ (z.B. Kreistag und Gemeinderat) beachten?
Ein Fraktionsmitglied, das Mitglied in zwei verschiedenen Fraktionen ist, also z.B. im Kreistag UND im Gemeinderat sitzt, ist einmal Mitglied in unserem Verein. Für die Berechnung der jeweiligen Fraktionsbeiträge wird seine/ihre Fraktionsmitgliedschaft aber in beiden Fraktionen zugrunde gelegt.
Sind die Leistungen der GAR kostenlos?
Wenn eine Mitgliedschaft besteht und Beiträge gezahlt werden, können Mitglieder kostenfrei auf das Angebot der GAR-SH zugreifen. Für einen Teil der Seminare fallen Seminarkosten an, in diesem Fall zahlen Mitglieder der GAR-SH einen ermäßigten Beitrag.
Noch kein Mitglied?
Werdet Teil eines starken Netzwerks und bringt Eure grünen Ideen gemeinsam mit uns voran! Als Mitglied der GAR.SH profitiert ihr von wertvollen Ressourcen, praxisnahen Schulungen und einem inspirierenden Austausch mit Gleichgesinnten. Zusammen setzen wir uns für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unserer Kommunen ein – gemeinsam bringen wir grünen Themen auf die Agenda!
Lade Dir hier das Beitrittsformular herunter und sende es uns ausgefüllt und unterschrieben an info@gar-sh.de.
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