
Über Uns
GAR-SH e.V. ist die kommunalpolitische Vereinigung für Grüne und den Grünen nahen Mandatsträger*innen und Fraktionen auf kommunalpolitischer Eben in Schleswig-Holstein. Wir sind ein eigenständiger eingetragener Verein, der eng mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein zusammenarbeitet.
Die GAR-SH berät und vernetzt Ihre Mitglieder, fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch und bietet Seminare und Workshops, die der kommunalpolitischen Fortbildung dienen.
Wir geben unseren Mitgliedern Hilfestellung bei Anträgen und unterstützen grundsätzlich bei allen Fragen und Stolpersteinen rund um die Kommunalpolitik! In unserem internen Mitgliederbereich gibt es Musteranträge, Hintergrund-Informationen sowie ein Forum zur Vernetzung.


Beratung
Von Gemeindeordnung bis Stadtplanung: Wir sind als Ansprechpartner zu Themen rund um die Fraktionsarbeit vor Ort in Kommune und Kreis für unsere Mitglieder da.

Vernetzung
Wir bündeln und vermitteln Arbeitsergebnisse und praktische Erfahrungen grüner Kommunalpolitik.

Schulungsangebote
Wir bieten Seminare zu kommunalpolitischen Themen an. Für Mitglieder gibt es ermäßigte Teilnehmenden-Beiträge.

Antragspool
In unserem Mitgliederbereich stehen eine Vielzahl von kommunalpolitischen Anträgen und Infos zu unterschiedlichsten Themen zum Download zur Verfügung: Einfach einsetzbar für eure Arbeit vor Ort!

Austausch
Im Mitgliederbereich stehen Euch verschiedene Foren zu den unterschiedlichsten Themen der Kommunalpolitik zur Verfügung, um euch mit anderen Aktiven zu vernetzen und auszutauschen.
Beitragsordnung
Mitgliedsbeiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Mandatsträger*innen und Einzelmitgliedschaften beträgt laut der folgenden Staffelung:
Aus Städten und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohner*innen:
30,00 €
Aus Städten und Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohner*innen:
40,00 €
Aus Städten und Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohner*innen:
50,00 €
Aus kreisfreien Städten mit bis zu 150.000 Einwohner*innen und Kreistagen:
100,00 €
Aus kreisfreien Städten ab 150.000 Einwohner*innen
110,00 €
Minister*innen, MdL, MdB, MdEP:
100,00 €
Fraktionsmitgliedschaften
Die Fraktionsmitgliedschaft bezieht sich auch auf die erweiterte Fraktion, für die bürgerlichen Fraktionsmitglieder wird aber kein Beitrag erhoben. Der Beitrag für die gesamte Fraktion berechnet sich aus der Anzahl der Mandatsträger*innen, entsprechend der Größe und Art der Kommune.
Beispiel: Fraktion mit 10 Mitgliedern, davon 5 Mandatsträger*innen aus einer Stadt mit 19.000 Einwohner*innen.
5 Mandatsträger*innen á 40,-€ im Jahr, ergibt einen Jahresbeitrag von 200,-€ für die gesamte Fraktion.
FAQ / Häufig gestellte Fragen
Können auch bürgerliche Mitglieder der Fraktionen Mitglied der GAR werden?
Im Falle einer Fraktionsmitgliedschaft sind alle bürgerlichen Mitglieder als Teil der Fraktion automatisch vollwertige Mitglied in der GAR SH. Bei Mitgliederversammlungen haben sie ein Stimmrecht. In der Berechnung des Fraktionsbeitrags werden sie aber nicht mit berechnet. Besteht eine Fraktionsmitgliedschaft, sind also alle bürgerlichen Fraktionsmitglieder kostenfrei mit dabei. Besteht keine Fraktionsmitgliedschaft, können bürgerliche Fraktionsmitglieder eine Einzelmitgliedschaft beantragen und zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Wer kann Mitglied bei GAR SH werden?
Fraktionen sowie ihnen nahestehende Vereinigungen in den Kommunalvertretungen, also beispielsweise Grune Alternative Listen, konnen laut Vereinssatzung Mitglied werden. Daruber hinaus sind auch Einzelmitgliedschaften fur Mandatstrager*innen und burgerliche Mitglieder gruner Fraktionen, Abgeordnete des Land- und Bundestags und des Europaparlaments sowie fur Minister*innen vorgesehen. Orts- oder Kreisverbande konnen hingegen nicht Mitglied werden, deren Aufgaben entsprechen aber auch nicht dem Sinn und Zweck der GAR SH, die sich um Unterstützung der kommunalparlamentarischen grünen Arbeit bemüht. Es gibt zudem die Moglichkeit einer Fordermitgliedschaft fur Einzelpersonen. Fordermitglieder haben in Mitgliederversammlungen kein Stimmrecht, sondern eine beratende Funktion. Die Satzung kann auf unserer Homepage www.gar-sh.de eingesehen und heruntergeladen werden:
Was kostet eine Mitgliedschaft in der GAR SH?
Die Beitragsordnung sieht eine Beitragsstaffelung je nach Größe der Gemeinde/der Stadt vor. Gemeindevertreter*innen in Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohner*innen zahlen beispielsweise 3,- € im Monat, in Gemeinden/Städten zwischen 50 000 und 150 000 Einwohner*innen 8,- €. Für Kreistagsabgeordnete werden 12,- € pro Monat berechnet. Die genaue Staffelung kann in der Beitragsordnung eingesehen werden: http://gar-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/GAR-SH_Beitragsordnung.pdf. Fraktionen zahlen einen Beitrag, der dem Produkt aus Mitgliedsbeitrag und der Summe ihrer Fraktionsmitglieder/Gemeindevertreter*innen (ohne bürgerliche Mitglieder) entspricht. Für eine Fraktion mit 4 Mandatsträger*innen und 3 bürgerlichen Mitglieder in einer Gemeinde mit 8 000 Einwohner*innen würde
Wer zahlt die Mitgliedsbeiträge? Müssen wir privat Mitglied werden oder können wir Fraktionsgelder nutzen?
In vielen Fraktionen steht ein Sachmitteletat zur Verfügung, aus dem die Beiträge für die Mitgliedschaft in der GAR SH gezahlt werden können. In einigen Kreisen haben aber in der Vergangenheit die Rechnungsprufungsamter die Zahlung der Beitrage aus Fraktionsmitteln beanstandet. Daher hat die Landtagsfraktion den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags mit einer Prüfung beauftragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Beitragszahlung aus Fraktionsmitteln ist zulässig. Die komplette Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes findet Ihr am Ende dieses Dokument. Sie kann bei Unstimmigkeiten mit Rechnungsprüfungsämtern dort vorgelegt werden und hat bislang noch jedes Rechnungsprüfungsamt überzeugt.
Wir haben keine Fraktionsmittel. Können wir trotzdem Mitglied werden?
Ja, wenn es keine Fraktionsmittel geht, können die Kreisverbände einspringen und die Beiträge finanzieren. Der Landesfinanzrat hat am 05. Juli 2016 folgenden Beschluss gefasst: „Fraktionen ohne eigene Sachmittelausstattung und einzelne Mandatierte können auch Mitglied werden, indem sie ihren Beitrag über ihren Kreisverband zahlen lassen. Die Modalitäten dafür werden innerhalb des Kreisverbandes geregelt.“ Da die eingezahlten Mitgliedsbeitrage auf den Anteil des Kreisverbandes angerechnet werden, den er zur Finanzierung der GAR zu leisten hat, ergibt sich fur den KV keinerlei inanzieller Nachteil. Der Vorstand des Kreisverbands Nordfriesland hat dazu beispielsweise folgenden Beschluss gefasst: „Der Kreisvorstand Nordfriesland beschließt, die Mitgliedschaft der nordfriesischen Kommunalfraktionen entsprechend der Beitragssatzung der GAR zu finanzieren, sofern die Beiträge nicht doch aus den Fraktionsmitteln bezahlt werden können. Ohnehin wird das Darlehen vom Landesverband an die GAR von den KVen über Umlage finanziert. Dabei werden alle eingezahlten Mitgliedsbeiträge (sei es von den Fraktionen direkt oder vom Kreisverband bezahlt ) auf den Anteil des Kreisverbandes angerechnet. Somit hat eine Zahlung der Mitgliedsbeiträge für den KV keinerlei finanzielle Nachteile, bietet aber für die Fraktionen die Vorteile wie Vernetzung, Nutzung des Antragspools und Beratung.“
Wir möchten Mitglied werden und unser KV zahlt die Beiträge. Was ist zu beachten?
Als Fraktion füllt Ihr bis auf das SEPA Mandat den kompletten Antrag aus und unterschreibt ihn. Anschließend füllt die/der Kreisschatzmeister*in das SEPA Mandat aus und unterschreibt es. Dann muss der Antrag nur noch zu uns!
Was müssen wir bei einer „Doppelmitgliedschaft“ (z.B. Kreistag und Gemeinderat) beachten?
Ein Fraktionsmitglied, das Mitglied in zwei verschiedenen Fraktionen ist, also z.B. im Kreistag UND im Gemeinderat sitzt, ist einmal Mitglied in unserem Verein. Für die Berechnung der jeweiligen Fraktionsbeiträge wird seine/ihre Fraktionsmitgliedschaft aber in beiden Fraktionen zugrunde gelegt. Im Falle einer GAR-Einzelmitgliedschaft wird nur der jeweils höhere Beitrag berechnet.
Sind die Leistungen der GAR kostenlos?
Wenn eine Mitgliedschaft besteht und Beiträge gezahlt werden, können Mitglieder kostenfrei auf das Angebot der GAR zugreifen. Eine Beschreibung des Angebots findet Ihr auf unserer Homepage www.gar-sh.de. Für Seminare, die wir vermitteln oder gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung anbieten, fallen Seminarkosten an. Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir natürlich gern zur Verfügung!
Dank der Schulungen der GAR.SH konnte ich mein Wissen im Bereich nachhaltiger Stadtentwicklung erheblich erweitern. Die praxisnahen Inhalte und kompetente Beratung haben unsere Fraktion spürbar vorangebracht.
Gemeindevertreterin
Der Antragspool der GAR.SH war eine Inspirationsquelle für unsere Projekte. Durch die vielfältigen Beispiele konnten wir innovative Anträge entwickeln und erfolgreich in unserer Gemeinde umsetzen.
– Gemeindevertreter
Mit der Geschäftsführerin Sonja Kindlein war es immer ein offenes und unkompliziertes Gespräch. Ihre gute Erreichbarkeit und ihr engagierter Einsatz haben uns in vielen Situationen weiter gebracht.
– Bürgermeister
Noch kein Mitglied?
Werdet Teil eines starken Netzwerks und bringt Eure grünen Ideen gemeinsam mit uns voran! Als Mitglied der GAR.SH profitiert ihr von wertvollen Ressourcen, praxisnahen Schulungen und einem inspirierenden Austausch mit Gleichgesinnten. Zusammen setzen wir uns für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unserer Kommunen ein – gemeinsam bringen wir grünen Themen auf die Agenda!
